UV Null Quecksilber Countdown

Vollständiges Verbot von Quecksilberhaltigen UV-Lampen

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Wenn der Rückzähl auf Null zurückgeht, werden Quecksilberhaltige UV-Lampen vollständig verboten

Hintergrund des Verbots

Verstehen Sie den Hintergrund und die Bedeutung der EU-RoHS-Richtlinie für das Verbot von Quecksilberhaltigen UV-Lampen

Die Gefahr von Quecksilber

Quecksilber wird von der Weltgesundheitsorganisation als eine der zehn gefährlichsten Chemikalien für die öffentliche Gesundheit eingestuft. Aufgrund seiner Toxizität hat die EU die Einschränkung der Verwendung von Quecksilber unter der RoHS-Richtlinie verschärft und das vollständige Verbot von Quecksilberhaltigen UV-Lampen ist ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Umweltrisiken

Minamata-Übereinkommen

Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Minamata-Übereinkommen, einer globalen Initiative zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Quecksilber. Die Minamata-Konvention ist nach der japanischen Minamata-Bucht benannt, die Mitte des letzten Jahrhunderts Tausende von Vergiftungen durch Quecksilberverschmutzung in Industrieabwässern verursachte

Technischer Fortschritt

Der technologische Fortschritt hat es in vielen Bereichen ermöglicht, sicherere Quecksilberfreie Alternativen zu entwickeln. Insbesondere UV-LEDs, Quasimolekularleuchten und sogar Laser bieten vielversprechende Möglichkeiten, Quecksilberdampfleuchten zu ersetzen

Technische Herausforderungen

Obwohl viele Quecksilberhaltige Lampen in der allgemeinen Beleuchtung ersetzt wurden, stehen sie im UVC-Bereich immer noch vor großen Herausforderungen

Technische Probleme im UVC-Band

1

Wellenlängenunterschiede

Herkömmliche Quecksilberdampfleuchten unterscheiden sich erheblich von UVC-LEDs in Wellenlängenbereichen und Strahlungseigenschaften und erfordern die Entwicklung neuer Test- und Charakterisierungsschema

2

Geometrisches Design

Die geometrische Konstruktion, die spektralen Eigenschaften und die wichtigsten Leistungsparameter von UV-LEDs können im UVC-Bereich nicht direkt mit Quecksilberdampflampen verglichen werden

3

Systemkompatibilität

Hochleistungsstarke Quecksilberdampflampen können nicht einfach mit UVC-LED-Systemen umgebaut werden, insbesondere in vielen bestehenden Wasseraufbereitungsanlagen

Betroffene Anwendungsbereiche

Trinkwasserbehandlung
Abwasserbehandlung
Raumdesinfektion
Medizinische Desinfektion
Halbleiterbearbeitung
Druckindustrie (Tintenhärtung)

Ausnahmen und Lösungen

Erfahren Sie mehr über die Ausnahmebedingungen des Verbots und die Branchenlösungen

Ausnahmebedingungen

Ersatzteillieferung

Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Lieferung von Quecksilberhaltigen UV-Leuchten als Ersatzteile für bestehende Geräte, sofern die Geräte vor Februar 2027 installiert wurden

Speziell entwickelt

Ein Gerät, das für die Installation in einem anderen Gerät bestimmt ist, das vom Verbot ausgeschlossen ist, ist ebenfalls vom Verbot ausgeschlossen

Große Ausrüstung

UV-Leuchten, die speziell für den Einsatz in großen Werkzeugen oder großen Industrieanlagen konzipiert sind, können von dem Verbot befreit werden

Lösungen

UV-LED Technologie

Unternehmen und Wissenschaftler entwickeln aktiv UVC-LED-Lösungen

Entwicklung neuer Standards

Mitglieder von Advanced UV for Life entwickeln neue Teststandards für UV-LED-Wasseraufbereitung

Industrielle Zusammenarbeit

Hg-RoHS-Arbeitsgruppe koordiniert Hersteller und Anwender

Wichtige Erinnerungen

Selbst wenn eine Ausnahme besteht, ist der Hersteller verpflichtet, klar und eindeutig zu dokumentieren, welche Produkte eine Ausnahme genießen und welche nicht. Diese Dokumente müssen für Dritte (z. B. Zoll oder Endbenutzer) klar, verständlich und überprüfbar sein

Die Absicht des Gesetzes kann sich von der Präferenz des Herstellers unterscheiden und große Werkzeuge und schwere Maschinen sind nicht gleichwertig

Haftungsausschluss

Diese Informationen basieren auf der neuesten integrierten Version der Richtlinie 2011/65/EU (allgemein als „RoHS“ bezeichnet), die am 1. August 2024 veröffentlicht wurde. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Wir können die Genauigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten rechtlichen Informationen nicht garantieren

EUR-Lex - 02011L0065-20240801 Genehmigungsrichtlinie - 2022/279 Advanced UV for Life